Fliegergruppe Nellingen
 
 
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Sonntag, 5. September 2010
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Die Ausbildung zum Segelflugzeugführer

Jeder, der mindestens 14 Jahre alt ist, hat die Möglichkeit, ins Segelfliegen einzusteigen. Einzige zusätzliche Voraussetzung ist eine sogenannte fliegerärztliche Untersuchung, bei der die Gesundheit, das Seh- und Hörvermögen kontrolliert werden. Wenn man keine größeren gesundheitlichen Probleme hat, sollte man diese mühelos bestehen.

Nun steht den ersten Flügen nichts mehr im Weg. Von Beginn an sitzt der Flugschüler auf dem vorderen Sitz des Flugzeugs, auf dem hinteren Sitz überwacht ein Fluglehrer des Vereins das Lerngeschehen.

Abhängig vom Wetter und den Flugstunden kann man es in einer einzigen Flugsaison zum Alleinflug bringen. Man fliegt das doppelsitzige Schulungsflugzeug in diesem Moment das erste Mal alleine. In den folgenden Flugstunden verbessert man sich auf dem Twin, bis man erfahren genug ist und auf den ASTIR umsteigen darf.

Im Winter nimmt man am Theorieunterricht auf der Hahnweide teil, gelehrt werden Fächer wie Navigation, Luftrecht, Meteorologie, Verhalten in besonderen Fällen sowie menschliches Leistungsvermögen. Mit der theoretischen Prüfung am Regierungspräsidium in Reutlingen erhält man die Freigabe für Überlandflüge.

Nachdem man einen 50km Überlandflug absolviert hat, wird man zur praktischen Prüfung zugelassen, die den Abschluss der Ausbildung bildet. Danach steht einem nichts mehr im Weg, die Freiheit über den Wolken voll auszukosten.

 
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